Schule 1857: 070. Wie wird der Grund und Boden erworben?

Theils, und dies ist der jederzeit vorzuziehende Weg, durch freien Kauf und Uebereinkunft, theils wird aber auch, wenn eine solche nicht zu Stande zu bringen ist, die Anforderungen der Grundbesitzer zu unbillig oder Interessen zu specieller Art, wie Liebhabereien derselben etc. im Spiele sind, kraft des Enteignungsgesetzes, von der nöthigen Fläche Besitz ergriffen. In wohladministrirten Staaten sorgen besonders dazu verpflichtete Organe der Regierungen, Taxatoren. Sachverständige aller Art etc. dafür, daß die, für Entnahme eines so enteigneten Grundstücks zu zahlende Entschädigung, allen, vernünftiger Weise von Seiten der Besitzer zu machenden Ansprüchen gemäß sei und in den meisten Fällen wird diesen sogar, aus Besorgniß der enteignenden Behörden vor Ungerechtigkeiten, ein entschiedener Vortheil daraus erwachsen.