Das Directorium ist die fortwährend beschäftigte Executivbehörde, der Ausschuß die nur zuweilen zusammentretende Controllbehörde, welche das Interesse der Gesellschaft, etwaigen Uebergriffen und Ungehörigkeiten des Directoriums gegenüber, vertritt. Die Controlle ist meist nicht allzugefährlich, da der Ausschuß unmöglich so völlig von den Geschäften au courant bleiben kann, um andere als schon augenfällige und grobe Fehler mit Erfolg zu rügen.