Schule 1857: 069. Wessen Genehmigung müssen nun diese Pläne und Anschläge erfahren, ehe mit dem Erwerben des Grundes und Bodens und mit dem Baue selbst vorgegangen werden kann?

Die Pläne und Anschläge müssen, nachdem die Eisenbahn-Verwaltung ihre Zustimmung zu den Entwürfen des Oberingenieurs gegeben hat, der Landesregierung vorgelegt werden, die sie, theils vom bau-polizeilichen, theils vom allgemein technischen Standpunkte aus, durch ihre Organe prüfen läßt.
Hat auch die Regierung Zustimmung zu der Ausführung in der projectirten Form gegeben, so kann die Arbeit selbst beginnen.