Encyclopädie 1890: Ablenkungsweichen

(abweisende Weichen, Sicherheitsweichen). Zur Sicherung der Fahrt eines Zugs innerhalb einer Station ist es nicht nur erforderlich, daß das von ihm zu befahrende Gleis frei ist und alle in demselben liegenden Weichen in richtiger Stellung sich befinden, sondern es muß dieses Gleis (Hauptgleis) auch dagegen gesichert sein, daß in dasselbe während der Durchfahrt des Zugs aus den benachbarten Gleisen (Nebengleisen) Wagen, bezw. Züge gelangen können, welche dort zufällig, etwa durch Wind oder auch absichtlich, in Bewegung gesetzt werden.
Müssen in solchem Fall die Fahrzeuge, um in das Hauptgleis zu gelangen, eine im Nebengleis liegende Weiche durchfahren, so ist die verlangte Sicherung des Hauptgleises dadurch zu erreichen, daß diese Weiche während der Durchfahrt eines Zugs in der vom Hauptgleis ablenkenden Stellung gehalten wird; derartige Weichen heißen deshalb Ablenkungsweichen (Sicherheitsweichen). Gehören diese Weichen zu keiner Centralanlage, so wird ihre ablenkende Stellung dadurch gesichert, daß dieselbe als Normalstellung für die Weiche vorgeschrieben und letztere nötigenfalls in dieser Stellung durch besonderen Verschluß (s. Weichenschloß) solange gehalten wird, als Züge im Hauptgleis verkehren. Erfolgt dagegen die Stellung der Weichen und Signale einer Station durch Centralapparate (s. Centralisierung), so müssen alle Weichen, welche als Ablenkungsweichen in Frage kommen, in die Centralapparate einbezogen werden, damit ihre Stell- bezw. Verriegelungshebel, ebenso wie die Hebel der von den Zügen direkt befahrenen Weichen durch die betreffenden Signalhebel in richtiger Stellung festgehalten werden können.
Fehlen bei der Einrichtung von Centralanlagen die Ablenkungsweichen und ist nach
Lage der örtlichen Verhältnisse die Gefahr nicht ausgeschlossen, daß Wagen aus den Nebengleisen während der Durchfahrt eines Zugs in das Hauptgleis gelangen können, so ist, damit die durch die Centralisierung beabsichtigte Erhöhung der Betriebssicherheit möglichst vollkommen erreicht wird, die nachträgliche Einlegung besonderer Ablenkungsweichen erforderlich. Es geschieht dies in manchen Fällen zweckmäßig durch Einlegung einer einfachen Weiche in das Nebengleis kurz vor dessen Einlauf in das Hauptgleis (Fig. 5), bezw. auch durch Erweiterung der ersten einfachen Weiche des Nebengleises zu einer ganzen englischen Weiche (Fig. 6).
Meist erhält in solchen Fällen die Ablenkungsweiche, um dem abgelenkten Fahrzeug einen gefahrlosen Auslauf zu gestatten, ein Stumpfgleis—Ablenkgleis, das bei beschränktem Raum von der Weiche an mit starker Steigung (selbst bis 1:5) angelegt werden kann. Fehlt das Ablenkgleis ganz, so wird die Ablenkungsweiche zur „Entgleisungsweiche“, da die versehentlich in deselbe geratenden Fahrzeuge entgleisen müssen. In solchen Fällen wird dann zuweilen die Weiche noch dadurch verkürzt, daß gleich hinter der Zunge der abzweigende Strang in kurzer, scharfer Kurve anschließt oder aber es kann die ganze Weiche durch anderweitige Vorrichtungen (Entgleisungsriegel und dergleichen), welche eine Entgleisung der auflaufenden Wagen herbeiführen, ersetzt werden. Bei allen derartigen auf Entgleisung gerichteten Anlagen ist indes mit großer Vorsicht zu verfahren, da die entgleisten Fahrzeuge infolge der in ihrem Lauf eintretenden Unregelmäßigkeiten (durch Umstürzen u. dgl.) doch noch in das Normalprofil des zu sichernden Hauptgleises geraten könnten. Selbstverständlich dürfen solche Entgleisungsanlagen nur dort in Frage kommen, wo in den abzuschließenden Gleisen (wie z. B. bei Anschlußgleisen) nur einzelne Wagen, nicht aber ganze Züge, namentlich keine Personenzüge verkehren.
Falls englische Weichen zur Ablenkung benützt werden sollen, ist eine Abänderung in der Zungenanordnung derselben erforderlich, da diese Weichen sonst je nach ihrer Stellung stets den aus einem der anschließenden Nebengleis (1 oder 2 in Fig, 7) anlaufenden Wagen den Weg nach dem Hauptgleise frei lassen.
Die Abänderung besteht darin, daß die gewöhnliche, vorstehend gezeichnete „Gegenschaltung“ der Zungen durch die Parallelschaltung derselben ersetzt wird, so daß dann bei den nachstehend (Fig. 8 und 9) gezeichneten beiden ersten Stellungen der Weiche die aus beiden Nebengleisen anlaufenden Wagen vom Hauptgleis abgelenkt werden.
Die Parallelschaltung hat im Vergleich zur Gegenschaltung den Nachteil, daß zwei voneinander unabhängige Stellvorrichtungen für die beiden Weichenhälften a und b erforderlich sind, um die bei der englischen Weiche möglichen vier Fahrstraßen herzustellen. Für die Sicherung des Hauptgleises ist hierbei übrigens nur die Parallelschaltung der Zungen in der vom Hauptgleis entfernteren Weichenhälfte a erforderlich, während die Zungen der Weichenhälfte b beliebig gegen- oder parallelgeschaltet werden können.
In manchen Fällen läßt sich die besondere Stellung, bezw. Verriegelung von Ablenkungsweichen ersetzen durch eine zweckmäßige Verbindung einzelner Weichen untereinander, derart, daß zwei solche, welche ohnehin nur gleichzeitig in bestimmten Stellungen zu benutzen sind, auch mit derselben Stellvorrichtung bedient werden. Das einfachste Beispiel hierfür ist die Verbindung der beiden Weichen eines zwischen zwei Parallelgleisen liegenden Verbindungsgleises (Fig. 10), wodurch erreicht wird, daß, solange ein Zug das eine Gleis befährt, die darin liegende Weiche also auf das gerade Gleis gestellt ist, auch die mit ihr verbundene Weiche im anderen Gleis in ablenkender Stellung erhalten bleibt, ohne daß diese Stellung besonders herbeigeführt und festgehalten zu werden braucht.
In ähnlicher Weise ergiebt sich in englischen Weichenstraßen bei Parallelschaltung der Zungen die richtige Stellung der Ablenkungsweichen von selbst, sobald die einander abgewandten Zungen je zweier nebeneinander liegenden Weichen gleichzeitig mit derselben Stellvorrichtung gestellt werden (Fig. 11), da die Verbindung dieser Zungen, damit eine Befahrung der Weichenstraße selbst möglich bleibt, eine derartige sein muß, daß, sobald ein Parallelgleis, z. B. Gleis III befahren wird, die Ablenkungsweichen (hier 2 a und 4 b) stets richtig stehen müssen.
Auch bei Befahrung eines Teils der Weichenstraße, z. B. Einfahrt in Gleis III (Fig. 12) und Ausfahrt aus Gleis IV durch die Weichen 3 und 4 stellen sich die Ablenkungsweichen 2 a und 5 b bei richtiger Stellung der zu durchfahrenden Weichen ebenfalls richtig. Wetz.