Theils, und dies ist der jederzeit vorzuziehende Weg, durch freien Kauf und Uebereinkunft, theils wird aber auch, wenn eine solche
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Schule 1857: 069. Wessen Genehmigung müssen nun diese Pläne und Anschläge erfahren, ehe mit dem Erwerben des Grundes und Bodens und mit dem Baue selbst vorgegangen werden kann?
Die Pläne und Anschläge müssen, nachdem die Eisenbahn-Verwaltung ihre Zustimmung zu den Entwürfen des Oberingenieurs gegeben hat, der Landesregierung vorgelegt
Schule 1857: 068. Wird die Linie damit sogleich ganz festgestellt?
Durchaus nicht! Auf der so zunächst im Allgemeinen ermittelten Route werden in gewissen Distanzen, die man nicht zu groß machen
Schule 1857: 067. Welches ist dann das Geschäft des Oberingenieurs, wenn ihm dieses Bild der Gegend der Bahn vorliegt?
Er zeichnet die Bahnlinie, nicht allein mit Rücksicht auf die im gegebenen Terrain möglichen, günstigsten Steigungen und Krümmungen, sondern auch
Schule 1857: 066. Wie geschehen die Messungen in der Fläche und in der Höhe?
Durch gewisse geometrische Verfahren, deren Beschreibung hier zu weit führen würde, werden zunächst die relativen Lagen von thunlichst vielen Punkten,
Schule 1857: 064. Was geschieht, wenn dem Oberingenieur eine gewisse Anzahl Techniker zur Verfügung stehen?
Er organisirt sein Bureau, von dem alle Entwürfe, unmittelbar von ihm beeinflußt, ausgehen. In diesem wird er einige Techniker und
Schule 1857: 063. Was ist das erste Geschäft des Oberingenieurs?
Er muß sich die Hülfskräfte, die er braucht, in Gestalt von tüchtigen Technikern verschaffen. Ist er ein Talent, so wird
Schule 1857: 062. In wessen Hände legt nun das Direktorium, nach diesen Regulirungen und der Geldbeschaffung, die technische Leitung des Baues?
In die Hände eines Oberingenieurs. Die Funktion desselben gehört zu den schwierigsten, die es gibt. Zu einem guten Oberingenieur gehört
Schule 1857: 061. Was ist eine Eisenbahn-Aktie?
Eine Eisenbahn-Aktie ist eine in gehöriger, gesetzmäßig vorgeschriebener Form ausgestellte Bescheinigung, daß sich der Inhaber, durch Einzahlung einer gewissen Summe,